| Beschreibung: | Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der seinen Strom gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeist, ist umsatzsteuerlich ein Unternehmer. Wenn jemand mit der Photovoltaik-Anlage erzeugten Solarstrom regelmäßig in das öffentliche Netz einspeist, gilt steuerlich als Unternehmer. Dadurch ist er grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Betreiber der Solaranlage kann beantragen, als so genannter „Kleinunternehmer“ von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden. Mann soll aber wissen, daß Umsatzsteuerpflicht hat auch Vorteile, weil das Finanzamt dann die in den Anschaffungskosten enthaltene Mehrwertsteuer erstattet. |