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Inkassounternehmen, sind Dienstleistungsunternehmen, die Gläubigern, gegen Provision, dazu verhelfen, ihnen verschuldetes Geld zu erlangen. Juristisch ausgedrückt, geht es hierbei um „gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen“. In der Regel ist die Rechtsform eines Inkassovertrages ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter. Die Tätigkeit ein Inkassounternehmen zu führen, steht in Deutschland unter Erlaubniszwang. Die Zuständigkeit für die behördliche Erlaubnis ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Meist arbeiten Inkassobüros mit Anwaltskanzleien und Privatdetektiven zusammen, da die Unternehmen bislang nur außergerichtlich tätig sein durften.
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EuroTreuhand Inkasso bietet professionellen Forderungseinzug und ist im vorgerichtlichen Bereich für deutsche, österreichische und schweizerische Kunden tätig. Im Falle eines vorgerichtlichen Nichterfolgs steht dem Gläubiger der Hausanwalt von ET Inkasso zur Verfügung, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Der Nichterfolg verursacht den Kunden von EuroTreuhand Inkasso keine Kosten, es besteht keine Vertragsbindung oder Mitgliedschaft und es fallen keine Fall- oder Auslagenpauschalen an.
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