Es bestehen unterschiedliche Hintergründe, welche dafür sprechen, dass man sich im Allgemeinen als bessere Option eine selbständige Arbeit aufbauen sollte. Entweder sieht der Betroffene auf dem Arbeitsplatz als Angestellter keine Aufstiegsmöglichkeit oder man will eine geniale Geschäftsidee alleine umsetzen. Sicherlich könnte die Entscheidung eine Selbstständige Arbeit auch unfreiwillig betreten werden, für den Fall das der Betroffene zum Beispiel egal wie aus dem Status der Arbeitslosigkeit herauskommen will. Bei diese Sache würde es zugleich eine Förderung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Möglichkeit die Kosten der Selbstständigkeit möglichst niedrig zu halten ist das Franchising. Hierfür ist nicht mal eine eigen ausgearbeitete Ideensammlung von Nöten, da der Betroffene die Produkte und Serviceleistung von anderen Firmen verkaut. Trotz dieser Tatsache bleibt der Betroffene zum größten Teil der eigene Chef. Im Regelfall entrichtet der Betroffene eine Franchise Gebühr und muss darüber hinaus über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die entrichtete Gebühr erhält der Betroffene das Recht auf den Vertieb des Produktes oder die Serviceleistung. Im besten Fall heißt das, dass der Betroffene über ein lokales Monopol verfügen kann und ohne lange Vorberitung in den Handel startet. Das eben angesprochene Verkaufsmodell ist üblicherweise vorher mehrmalig geprüft und analysiert worden. Als Selbstständiger hat man bei dieser Form fast keine Risikofaktoren und könnte von einer bekannten Marke profitieren. Sicherlich gibt es auch Nachteile beim Franchising. Wegen der Zusammenarbeit mit einer anderen Firma muss der Franchisenehmer einen Teil seiner Einnahmen abgeben. Das können bis zu 25 % sein. Überdies hat der Betroffene bei seiner Franchise das volle Risiko, wenngleich der Betroffene auf mögliche Unzuverlässigkeiten des Franchisegebers keine Handhabe hat. Auf jeden, der den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird langfristig auch die Problematik der der gesellschaftlichen Formen bemerken. Sofern die Selbstständigkeit besser läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. In dieser Form ist zwar eine ziemlich großen Menge an Eigenkapital erforderlich, dagegen ist aber auch das Risiko für das Privatvermögen nur begrenzt vorhanden. Prinzipiell haftet der Betroffene nach nach vorheriger Gründung eines Betriebes einzig und alleine mit dem Grundkapital, das für die GmbH auf die Bank gebracht wurde. Das eingezahlte Firmenkapital war am Anfang mit 25-tausend € festgeschrieben. Zukünftig soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber mit geringerem Aufwand und mit weniger Grundkapital durchführbar sein. Am Ende der zukünftigen Anpassungen kommt die die noch nicht verwendete Mini-GmbH, bei der das zu hinterlegende Firmenkapital nicht ad hoc in Gänze bezahlt werden muss, sondern erst peu à peu auf die Bank gebracht wird. Email:Marie.Kuse@googlemail.com |
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