Trennung und Scheidung der Eltern führen oft dazu, dass es Probleme mit den Kindern gibt. Sie wissen nicht mehr so genau wo sie hingehören, wollen nicht, dass der Vater oder die Mutter auszieht, müssen sich aber trotzdem mit der Situation abfinden. Doch auch die Eltern leiden darunter. Es ist nicht nur so, dass sie durch Trennung und Scheidung ihre Beziehung aufgeben, sondern auch ihre Familie wird auseinandergerissen. Einer der beiden Elternteile muss sich dazu entscheiden seine Kinder bei dem anderen zu lassen, denn bei beiden gleichzeitig können sie ja nun mal nicht leben. Ein kleiner Trost mag die Tatsache sein, dass bei Trennung und Scheidung, das Sorgerecht automatisch bei beiden Elternteilen bleibt. Nur wenn einer von ihnen, dass alleinige Sorgerecht beantragt wird darüber im Scheidungsverfahren geurteilt. Die Kinder verbleiben also bei einem Elternteil, während das andere nun verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen und Umgang mit den Kindern zu pflegen. Dieser Umgang darf durch den betreuenden Elternteil nicht unterbunden werden, nur weil die Trennung und Scheidung vielleicht nicht wirklich friedlich abgelaufen ist. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund und deswegen hat der nicht-betreuende Elternteil auch ein Umgangsrecht, von dem er Gebrauch machen kann. Weitere Probleme, die mit Trennung und Scheidung aufkommen, ist die Verteilung des Hausrates. Was gehört zu Hausrat? Was ist Privatbesitz nur eines der Ehegatten? Generell lässt sich sagen, dass alles, was gemeinsam von der gesamten Familie benutzt wurde ein Teil des Hausrates ist, egal wer von beiden es angeschafft oder bezahlt hat. Alles, was nur von einem der Ehegatten benutzt wurde, dem anderen vielleicht auch mal ausgeliehen wurde, aber grundsätzlich nur einem der beiden gehörte, wie zum Beispiel ein Sportgegenstand wie eine Angel, gehört nicht zum Hausrat. Es ist an einen der Eheleute durch einen spezifischen Zweck gebunden und verbleibt so auch nach Trennung und Scheidung in seinem Besitz. Email:elizabeth.bournee@gmail.com |
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