Der deutsche Staat ist, wie fast jeder andere Staat auf der Welt, hoch verschuldet, obwohl er als "Lokomotive des Aufschwungs" eine sehr gut funktionierende Wirtschaft hat. Doch diesen Vorteil kann er nicht nutzen und nimmt jedes Jahr weitere Schulden auf, damit er seine Ausgaben finanzieren kann und erwägt trotzdem noch weitere Steuersenkungen.Das kann jedoch nicht ewig weiter gehen. Deswegen hat der Bundestag vor einiger Zeit die sogenannte "Schuldenbremse" verabschiedet, die es dem Staat verbietet ab 2014 weiterhin so viele Schulden zu machen. Damit das Haushaltsdefizit nun ausgeglichen werden kann, gibt es verschiedene Lösungsansätze. Die zentralen Forderungen sind Steuererhöhungen und Sozialkürzungen, wobei letztere schon teilweise durchgesetzt worden. So wurde im Jahre 2004 die Sterbegeldversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ohne Ersatz gestrichen. Dies begründet er mit dem Zwang zum Sparen sowie dem Prinzip der Eigenverantwortung.Da viele Familien auf den plötzlichen Tod eines geliebten Verwandten mental und finanziell nicht vorbereitet sind, führte diese Gesetzesänderung zu vielen Protesten, die jedoch das Streichen nicht verhinderte. Besonders in letzter Zeit sind nämlich die Bestattungskosten stark gestiegen, so dass momentan eine würdige Bestattung selten günstiger als 5.000 Euro ist. Deswegen müssen viele Familien neben der psychischen Belastung auch noch einen Kredit aufnehmen, der manchmal nicht zu finanzieren ist.Damit Sie in so einem Fall zumindest finanziell abgesichert sind, sollten Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen. Dort zahlen Sie monatlich einen geringen Beitrag über mehrere Jahre. Tritt der Todesfall ein, übernimmt die Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten oder zahlt einem vorher bestimmten Angehörigen eine bestimmte Summe aus, die von der Einzahlungsdauer und der Höhe der Einzahlungen abhängt. Allerdings ist bei den Versicherungen zu beachten, dass Sie eine seriöse Sterbegeldversicherung abschließen, da es Anbieter gibt, die Ihnen das Geld nicht auszahlen, da Sie eine längere Wartezeit zu absolvieren haben. Tritt der Tod während der Wartezeit ein, so muss der Versicherer nur die eingezahlten Beiträge erstattet, nicht jedoch die wesentlich höhere Versicherungssumme. Also vergleichen Sie erst und unterschreiben Sie erst danach. Dann wird Ihrer Familie viel Leid erspart. Email:mxkx@gmx.net |
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