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Vermögenstrennung
Gesellschaft - Politik

veröffentlicht am: 15.01.2011Artikel-ID:318[ Autor:Elizabeth Bourne Artikel ]
 
Gütertrennung bedeutet, dass ein Ehepaar getrennte Vermögensverhältnisse hat und sie unabhängig voneinander verwaltet. Das heißt, dass sie ohne Absprache mit dem Partner jederzeit auf ihr Geld zugreifen können und bei einer Scheidung weder Unterhalt füreinander zahlen müssen, noch den Zugewinnausgleich. Ebenfalls wird die gesamte Vermögensmasse nicht zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt, sondern beide behalten, das war sie selbst erwirtschaftet haben. Für eine Ehe, in der es nur einen Verdiener gibt und in der Kinder mit zur Lebensplanung gehören, ist eine Gütertrennung keine gute Lösung und kann in extremen Fällen aus Sittenwidrigkeit sogar als nicht rechtskräftig angesehen werden. Sie erfordert einen zu hohen Verwaltungsaufwand, was die getrennte Verwaltung betrifft und führt zu Ungerechtigkeiten für den Partner, der sich jahrelang um die Kinder gekümmert und somit auf eine eigene Karriere verzichtet hat. Für Ehepartner, die aber beide viel Geld verdienen und kinderlos sind, ist eine solche Regelung oft gerechter, als die Zugewinngemeinschaft, da sie keine zusätzliche Zeit in andere Projekte wie zum Beispiel die Familiengründung investieren. Finanzieren sie gemeinsam größere Anschaffungen, so werden diese bei einer Gütertrennung nach einer Scheidung unter ihnen aufgeteilt und zwar so, dass jeder genau das wieder bekommt, was er bezahlt hat. Hat der eine also mehr investiert, so bekommt er auch mehr zurück. Es verläuft also ganz nach dem sonstigen Prinzip der Gütertrennung, jeder bekommt das, was er verdient. Eine Gütertrennung kann nur dann stattfinden, wenn sie von den Partnern in einem Ehevertrag festgelegt wird, der notariell beglaubigt sein muss. Die deutsche Rechtssprechung geht davon aus, dass die finanzielle Regelung einer Ehe so kompliziert ist, dass der Laie sich von einem Kundigen, in diesem Falle, dem Notar, helfen lassen sollte. Existiert ein solcher Vertrag nicht, so gibt es auch keine Gütertrennung und die Eheleute leben automatisch in der Zugewinngemeinschaft, wie es die Mehrheit bis heute auch tut.
 Email:elizabeth.bournee@gmail.com
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