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Wann sollte man einen Strafverteidiger beauftragen?
Rechtsanwälte

veröffentlicht am: 17.04.2008Artikel-ID:31[ Autor:Albrecht Popken Artikel ]
 
Strafrecht und Strafverfahren kennt jeder aus dem Fernsehen und aus dem Kino. Mord und Totschlag, Betrug, Diebstahl und andere Verbrechen - alles schon mal gesehen. Auch wie die Vernehmung eines Beschuldigten abläuft und wie eine Zelle in der Untersuchungshaft aussieht, weiß man aus dem Tatort. Und den Ablauf der Hauptverhandlung mit den unterschiedlichen Rollen des Strafrichters, des Staatsanwaltes und des Strafverteidigers kennen viele aus den nachmittäglichen Gerichtsshows.Aber natürlich ist es eine Binsenweisheit, dass in der "Realität" vieles ganz anders ist als in der virtuellen Welt des Fernsehens und des Kinos. Gerät man selbst in die Rolle des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, ist die Ratlosikeit häufig sehr groß. Wie verhält man sich, wenn man als Beschuldigter zur Vernehmung geladen wurde? Sagt man aus oder schweigt man besser? (Das kommt darauf an). Darf ich überhaupt schweigen oder muss ich aussagen? (Sie dürfen). Und mache ich mich nicht erst recht verdächtig, wenn ich mich zu den Vorwürfen nicht äußere? (Nein). Weil das Strafverfahren für den Beschuldigten ganz erhebliche Folgen nach sich ziehen kann (man denke hier an die Geldstrafe oder die Geldauflage, an das Fahrverbot, an die verschiedenen Maßregeln der Besserung und Sicherung oder auch - im schlimmsten Fall - an die Freiheitsstrafe) ist es von großer Wichtigkeit, dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens von seinen Rechten Gebrauch macht, um die negativen Folgen einer Verurteilung entweder ganz zu vermeiden (Freispruch oder Einstellung) oder wenigstens zu mildern. Problematisch ist, dass das Strafverfahrensrecht sehr stark formalisiert ist, es ist also alles andere als "bürgernah". Deshalb ist es sinnvoll, jemanden zu Rate ziehen, der sich mit dem Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht auskennt - einen Rechtsanwalt für Strafrecht, mit anderen Worten einen Strafverteidiger. Ein Verteidiger kann dem Beschuldigten helfen, seine Rechte im Verfahren und vor allem in der Hauptverhandlung effektiv durchzusetzen. Wenn Sie also Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens sind oder gar schon Angeschuldigter eines Strafverfahrens, sollten Sie sich an einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
 Email:mail@ra-popken.de
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